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Erhebung von Kontaktdaten

in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

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Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Zweck ist die Kontaktpersonen-Ermittlung zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung von COVID- 19 nach Auftreten eines (Verdachts-)Falles.
Die Datenerhebung und Speicherung erfolgt gemäß § 5c Abs 3 Epidemiegesetz 1950, BGBl Nr. 186/1950 idgF iVm § 17 COVID-19-Öffnungsverordnung, BGBl II Nr. 214/2021 idgF, welche Rechtsgrundlagen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO sind.

Empfänger der erhobenen Kontaktdaten:

Die erhobenen Daten werden ausschließlich an die zuständigen Behörden übermittelt. Dies auf Verlangen und gemäß § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950.

Speicherdauer:

Die erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von 28 Tagen aufbewahrt und dann vernichtet.

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